Rechtliche Infos zum Transportieren von Kamelen

Beim Kamelkauf und bei Reisen mit Kamelen ist es wichtig, über folgende rechtliche Grundlagen des Tiertransportes Bescheid zu wissen:

Allgemeines

Jedes Kamel in Deutschland muss gechipt oder anderweitig gekennzeichnet sein.

In manchen Landkreisen reicht es aus, ein Bestandsbuch über die eigenen Tiere zu führen, in anderen muss jedes Kamel, das den Landkreis betritt oder verlässt, beim Veterinäramt gemeldet werden. Welche Regelung für mich gültig ist, muss ich bei meinem zuständigen Amtstierarzt erfragen.

Der Tiertransport durch die Verordnung (EG) Nr 1/2005 geregelt und muss deswegen in der gesamten EU unter Einhaltung der folgenden Bedingungen ablaufen.

Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass Kamele maximal acht Stunden am Stück transportiert werden dürfen. Dann muss eine Pause gemacht werden, bei der die Tiere ausgeladen werden.

Beim beim gewerblichen Transport von Kamelen über mehr als 65 km brauche ich eine Transportbefähigung, die mich berechtigt, Kamele zu transportieren. Diese Befähigung kann beim zuständigen Veterinäramt oder bei einigen Kamelhöfen, in Österreich beim LFI und in der Schweiz beim Schweizerischen Viehhändler-Verband erworben werden.

Außerdem brauche ich für den gewerblichen Transport einen Transportschein, auf dem die Adresse des Käufers und die des Verkäufers, die Transportdauer, das Transportfahrzeug, ein Notfallkontakt, sowie die nächste Tränk- und Fütterungszeit vermerkt sind.

Kameltransport innerhalb der EU

Bei Reisen und Verkäufen ins Ausland braucht das Kamel TRACES (für TRAde Control and Expert System), wie die Exportpapiere genannt werden. Diese Papiere begleiten das Tier während der gesamten Reise.

Die Traces werden beim zuständigen Amtstierarzt beantragt und beinhalten ein allgemeines Gesundheitszeugnis und Nachweise über die Seuchenfreiheit des Tieres.

Jedes Land hat unterschiedliche Anforderungen, auf welche Seuchen vor der Einreise getestet werden muss. Die jeweiligen Bestimmungen erfrage ich beim Amtstierarzt des Zielortes. Für gewöhnlich muss das Tier nachweislich frei von Brucellose und Tuberkulose sein. Bei TBC kommt es auch vor, dass der gesamte Bestand getestet sein muss.

Transport in Drittländer

Soll das Kamel in Drittländer (z. B. Schweiz) transportiert werden, gibt es zusätzlich eine Quarantänepflicht. Außerdem braucht der Zoll einen Kaufvertrag oder eine Schenkungsurkunde, um den Wert des Tieres zu ermitteln.